• Informationen vom DJB

    Sonderregel Wettkampflizenz

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    Der Deutsche Judo Bund hat für alle Vereine der 1. und 2. Bundesliga folgende Sonderregel zum Thema Wettkampflizenz für ausländische Starter getroffen:

    Für ausländische Starter in den Bundesligen haben die Vereine die Möglichkeit, die Wettkampflizenzen bis zum 18.3. beim DJB vorzulegen. Damit wird dem Wunsche entsprochen mehr Zeit zur Verfügug zu stellen. Das Verfahren wird unter >Sonderregel< genau beschrieben. Es gilt nur für ausländische Starter die auf der Vereinsliste ihres Vereins stehen.